Registerproben

Nachdem Ende Mai/Anfang Juni Proben zunächst in Kleinstgruppen, später in Registerstärke
wieder möglich wurden, waren zuletzt – abhängig von einem ausreichend großen Proberaum, der
Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln und einem passenden Hygienekonzept – sogar wieder
Orchesterproben zulässig. Aktuell hat sich die Pandemielage aber wieder deutlich verschlechtert
und erneut zu erheblichen Einschränkungen des täglichen Lebens geführt. Da kann es nicht
verwundern, dass auch das Musizieren in Gruppen hiervon betroffen ist. Was nun im Einzelfall –
möglicherweise aufgrund besonderer Vorschriften – noch zulässig oder aber verboten ist, oder was
vielleicht zwar (noch) nicht verboten ist, was aber keinesfalls empfohlen wird, das lässt sich
manchmal nur schwer herausfinden und ist zudem einem ständigen Wandel unterworfen.
In dieser schwierigen Situation hat der Musikverein 1929 Ketsch die Proben bis auf weiteres wieder
auf sog. Registerproben mit einer beschränkten Teilnehmeranzahl reduziert. Wobei „reduziert“ zwar
zutreffend ist, bezogen auf die Zahl der Probeteilnehmer. Jedoch sollen künftig zu weiteren
Terminen zusätzliche Registerproben angeboten werden. Auf diese Weise können mehr
Musikerinnen und Musiker in den aktuellen Probebetrieb einbezogen werden, als es sonst möglich
wäre. Die 2. Vorsitzende des Musikvereins 1929 Ketsch, Nina Zorn, im Orchester zugleich als
Schlagzeugerin und Posaunistin aktiv, begrüßt die in der schwierigen Situation kurzfristig
gefundene Lösung, die auch von der Gemeinde Ketsch mit der Erlaubnis zur entsprechenden
erweiterten Nutzung der Rheinhalle unterstützt wird:

Nina Zorn, die 2. Vorsitzende des Musikvereins 1929 Ketsch, sorgt sich in den aktuell sehr schwierigen Corona-Zeiten um die Gesundheit der Musikerinnen und Musiker und macht sich Gedanken darüber, wie trotz der notwendigen Einschränkungen gleichwohl ein Probebetrieb aufrecht erhalten werden kann. – Foto: privat

„Wenn im Land die höchste Pandemiestufe gilt und die Städte und Gemeinden zusätzlich Allgemeinverfügungen erlassen, um dem Problem entgegen zu steuern, dann kann natürlich auch am Freitagabend bei der Musikprobe nicht alles so sein, wie früher!“ Zorn bedauert die Einschränkungen, für die aber auch die ganz überwiegende Mehrheit der Musiker vollstes Verständnis zeigt. „Besser eingeschränkt proben, als überhaupt nicht“, lautet die Devise, so Zorn. „Man darf auch nicht vergessen, dass es 100%ige Sicherheit nicht gibt – es kann trotz aller Maßnahmen immer etwas passieren. Aber wenn etwas passiert, dann sollten zumindest die Folgen möglichst eingegrenzt bleiben. Und dafür muss Vorsorge getroffen
werden.“ Zorn hat dabei vor allem auch im Blick, dass jede Musikerin und jeder Musiker neben der Freitagsprobe unter der Woche beruflich wie privat auch noch Kontakte zu zahlreichen anderen Personen hat. „Natürlich haben wir auch Musiker, die aus Gründen der Risikominimierung bereits
nicht mehr in die Probe kommen. Das kann man auch gut nachvollziehen. Dabei handelt es sich übrigens nicht unbedingt um Musiker, die für sich selbst ein hohes gesundheitliches Risiko sehen; vielfach sind es auch Musiker, die beispielsweise gesundheitlich vorbelastete Angehörige versorgen
und daher jedes zusätzliche Ansteckungsrisiko vermeiden wollen, oder aber es sind Musiker, die beruflich in besonders gefährdeten Bereichen tätig sind, in denen man sich leicht infizieren kann und die nicht mehr zur Probe kommen, damit sie ein etwaiges Risiko nicht in den Verein hinein tragen.“ Aber auch mit den Registerproben schreitet der Musikverein 1929 Ketsch jedenfalls musikalisch weiter voran – denn Ziel ist das Frühjahrskonzert 2021!           as